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DSGVO & Vertrauen

AVV für KI-Tools

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für KI-Tools regelt vertraglich, wie ein externer KI-Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet. Er ist nach Art. 28 DSGVO Pflicht, sobald Kunden- oder Mitarbeiterdaten in Tools wie ChatGPT oder Copilot eingegeben werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht laut Art. 28 DSGVO, sobald ein KI-Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet
  • Vertrag muss schriftlich oder elektronisch vorliegen, mit Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung
  • Bei OpenAI z. B. ist der AVV (DPA) Teil von ChatGPT Business/Enterprise/API, nicht des Gratis-Zugangs
  • Der Verantwortliche selbst muss vor Vertragsschluss die Eignung des Anbieters prüfen (Art. 28 Abs. 1 DSGVO)

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Brauche ich für ChatGPT einen AVV?

Ja, sobald personenbezogene Daten wie Kunden- oder Mitarbeiternamen eingegeben werden. OpenAI bietet für ChatGPT Business, ChatGPT Enterprise und die API einen Data Processing Addendum (DPA) an, der die Anforderungen aus Art. 28 DSGVO abdecken soll; der kostenlose Einzelnutzer-Tarif ist dafür nach unserer Erfahrung nicht vorgesehen.

Was muss im AVV für ein KI-Tool stehen?

Mindestens Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien der Daten und betroffenen Personen sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten. Das schreibt Art. 28 Abs. 3 DSGVO verbindlich vor, unabhängig davon, ob der Anbieter ein klassischer IT-Dienstleister oder ein KI-Anbieter ist.

Was passiert, wenn kein AVV vorliegt?

Dann liegt ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 3 DSGVO vor, weil die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne die vorgeschriebene vertragliche Grundlage erfolgt. Die Pflicht, vor Vertragsschluss einen geeigneten Anbieter mit hinreichenden Garantien auszuwählen, liegt beim Verantwortlichen selbst (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) – in der Praxis sollte die Nutzung des Tools mit personenbezogenen Daten deshalb bis zum Vertragsabschluss ausgesetzt werden.

Reicht ein AVV allein für den datenschutzkonformen KI-Einsatz?

Nein, der AVV ist eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung. Zusätzlich braucht es eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO und bei Servern außerhalb der EU eine Absicherung des Drittlandtransfers.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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