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DSGVO & Vertrauen

KI-Datenschutzfolgenabschätzung

Die KI-Datenschutzfolgenabschätzung ist die nach Art. 35 DSGVO vorgeschriebene Risikoprüfung vor einer KI-Datenverarbeitung mit voraussichtlich hohem Risiko für Betroffene. Sie entscheidet, ob ein Projekt starten darf oder vorher Schutzmaßnahmen nachweisen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO bei voraussichtlich hohem Risiko, insbesondere durch neue Technologien wie KI.
  • DSK-Muss-Liste nennt Scoring und die Zusammenführung von Datensätzen als Kriterien – bei KI-Profiling oft erfüllt.
  • Muss vor Beginn der Datenverarbeitung erfolgen – nicht nachträglich oder parallel zum Produktivstart.
  • Pflichtinhalt laut Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Beschreibung, Notwendigkeitsprüfung, Risikobewertung, Abhilfemaßnahmen.

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Wann ist eine DSFA bei KI-Projekten Pflicht?

Immer dann, wenn der Einsatz der KI voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, etwa bei automatisierter Bewertung von Personen oder umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten. Orientierung bietet zusätzlich die von der Datenschutzkonferenz veröffentlichte Liste der Verarbeitungstätigkeiten, für die eine DSFA durchzuführen ist – sie nennt unter anderem Scoring und die Zusammenführung von Datensätzen als Kriterien.

Wer muss die DSFA durchführen – die Geschäftsführung oder der Datenschutzbeauftragte?

Verantwortlich ist das Unternehmen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher, in der Praxis meist die Geschäftsführung oder ein beauftragtes Fachteam. Ein vorhandener Datenschutzbeauftragter ist laut Art. 35 Abs. 2 DSGVO einzubeziehen und berät, trägt die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis aber nicht allein.

Was passiert, wenn eine nötige DSFA fehlt?

Fehlt eine vorgeschriebene DSFA, liegt ein Verstoß gegen Art. 35 DSGVO vor, den die Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Prüf- und Sanktionsbefugnisse ahnden kann. Nach unserer Erfahrung verlangen Aufsichtsbehörden bei Beschwerden zu KI-Systemen häufig zuerst die Vorlage der DSFA-Dokumentation.

Muss für jeden Chatbot oder jedes KI-Tool eine eigene DSFA erstellt werden?

Nicht zwingend für jedes einzelne Tool, aber für jede Verarbeitungstätigkeit mit eigenem Risikoprofil – mehrere ähnliche KI-Anwendungen mit vergleichbaren Daten und Zwecken können in einer DSFA gebündelt werden. Unterscheiden sich Datenarten, Zweck oder Zielgruppe wesentlich, ist in der Regel eine eigene Bewertung sinnvoll.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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