AI-Act & Pflichten
KI-Kennzeichnungspflicht
Die KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 EU AI Act) verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte sehen — etwa bei Chatbots und Deepfakes. Sie betrifft auch Unternehmen, die KI-Inhalte nur veröffentlichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwendbar seit 02.08.2026; Verstöße können bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes kosten
- Kennzeichnen: Chatbots im Kundenkontakt, KI-erzeugte Bild-/Audio-/Video-Fakes, bestimmte öffentliche Info-Texte
- Wichtige Entlastung: redaktionell geprüfte Texte mit menschlicher Verantwortung können von der Textpflicht ausgenommen sein
- Praktisch: Kennzeichnungs-Standard einmal festlegen, dann kostet er im Alltag nichts
Was ist das?
Art. 50 des EU AI Act bündelt mehrere Transparenzpflichten. Erstens: Chatbots müssen so gestaltet sein, dass Nutzer erkennen, dass keine Person antwortet — außer es ist offensichtlich. Diese Bau-Pflicht trifft den Anbieter des Systems; als Betrieb, der einen Bot einsetzt, stellt ihr sicher, dass euer eingesetztes System das auch wirklich tut.
Zweitens: KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die echten Personen oder Ereignissen täuschend ähneln (Deepfakes), müssen auf dem Media-Material als künstlich erzeugt ausgewiesen werden.
Drittens: Texte, die mit KI erzeugt und veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, brauchen einen Hinweis.
Für die Textpflicht gibt es eine praxisrelevante Ausnahme: Sie greift nicht, wenn der KI-Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterliegt und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Viele Unternehmen kennzeichnen trotzdem freiwillig — als Vertrauenssignal. So halten wir es auch mit diesem Glossar: mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft, und genau so steht es unter jedem Beitrag.
Die Pflichten treffen sowohl Anbieter von KI-Systemen als auch Betreiber — also auch den Betrieb, der Inhalte mit fremden Tools erstellt und veröffentlicht.
Was bringt das eurem Betrieb?
Der Handlungsbedarf ist konkret, aber klein: Legt einmal fest, welche eurer Inhalte unter die Pflicht fallen (Chatbot? Social-Media-Bilder? Produkttexte?), definiert einen einheitlichen Kennzeichnungs-Baustein und verankert ihn im Veröffentlichungs-Workflow. Der Nebeneffekt ist wertvoller als die Pflicht: Ein sauberer Umgang mit KI-Inhalten schützt eure Glaubwürdigkeit — gerade bei Kunden, die KI skeptisch sehen.
Was kostet das?
Einmalig ein kurzer Workshop mit Marketing/Vertrieb (halber Tag), um Inhaltstypen zu sortieren und den Kennzeichnungs-Standard festzulegen; danach praktisch null laufende Kosten. Teurer ist Nichtstun: Transparenzverstöße können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes geahndet werden — realistisch für KMU sind zunächst Beanstandungen, aber der Reputationsschaden eines auffliegenden ungekennzeichneten Deepfakes ist schwerer zu beziffern. Keine Rechtsberatung — Detailfälle mit eurer Rechtsberatung klären.
Beispiel aus dem Mittelstand
Eine Werbeagentur-Kundin, ein Küchenstudio mit 18 Mitarbeitenden, produziert Social-Media-Posts teils mit KI-Bildern und beantwortet Website-Anfragen über einen Chatbot. Umsetzung: Der Chatbot stellt sich als digitaler Assistent vor, KI-generierte Ambiente-Bilder bekommen freiwillig einen dezenten Hinweis (Pflicht wäre das nur bei täuschend echten Personen- oder Ereignis-Darstellungen), und Blogtexte laufen durch redaktionelle Prüfung mit verantwortlicher Person — damit ist die Textpflicht sauber adressiert.
Häufige Fragen
Muss ich KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen?
Bilder, Audio und Video: ja, wenn sie echten Personen oder Ereignissen täuschend ähneln. Texte: nur wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren UND keine menschliche redaktionelle Prüfung mit Verantwortung dahintersteht. Interne Dokumente sind nicht betroffen.
Entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn ein Mensch den KI-Text prüft?
Für die Textpflicht sieht Art. 50 genau diese Ausnahme vor: menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle plus eine Person oder Organisation, die die redaktionelle Verantwortung trägt. Für Deepfake-Bilder/-Videos gilt die Ausnahme nicht.
Gilt die Pflicht auch für unseren Website-Chatbot?
Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem System sprechen — die Bau-Pflicht dafür liegt beim Anbieter des Chatbots. Als einsetzender Betrieb sorgt ihr dafür, dass euer Bot diesen Hinweis auch zeigt; ein klarer Vermerk im Chat-Fenster („digitaler Assistent") genügt in der Regel.
Quellen
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.
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