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AI READY

AI-Act & Pflichten

KI-Kennzeichnungspflicht

Die KI-Kennzeichnungspflicht (Art. 50 EU AI Act) verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder KI-erzeugte Inhalte sehen — etwa bei Chatbots und Deepfakes. Sie betrifft auch Unternehmen, die KI-Inhalte nur veröffentlichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwendbar seit 02.08.2026; Verstöße können bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes kosten
  • Kennzeichnen: Chatbots im Kundenkontakt, KI-erzeugte Bild-/Audio-/Video-Fakes, bestimmte öffentliche Info-Texte
  • Wichtige Entlastung: redaktionell geprüfte Texte mit menschlicher Verantwortung können von der Textpflicht ausgenommen sein
  • Praktisch: Kennzeichnungs-Standard einmal festlegen, dann kostet er im Alltag nichts

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen?

Bilder, Audio und Video: ja, wenn sie echten Personen oder Ereignissen täuschend ähneln. Texte: nur wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren UND keine menschliche redaktionelle Prüfung mit Verantwortung dahintersteht. Interne Dokumente sind nicht betroffen.

Entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn ein Mensch den KI-Text prüft?

Für die Textpflicht sieht Art. 50 genau diese Ausnahme vor: menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle plus eine Person oder Organisation, die die redaktionelle Verantwortung trägt. Für Deepfake-Bilder/-Videos gilt die Ausnahme nicht.

Gilt die Pflicht auch für unseren Website-Chatbot?

Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem System sprechen — die Bau-Pflicht dafür liegt beim Anbieter des Chatbots. Als einsetzender Betrieb sorgt ihr dafür, dass euer Bot diesen Hinweis auch zeigt; ein klarer Vermerk im Chat-Fenster („digitaler Assistent") genügt in der Regel.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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