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AI READY

AI-Act & Pflichten

EU AI Act

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das europäische KI-Gesetz: Er regelt seit dem 1. August 2024 gestaffelt, welche KI-Anwendungen verboten sind, welche als hochriskant streng geprüft werden und welche Transparenz- und Schulungspflichten alle Unternehmen treffen, die KI einsetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt gestaffelt: KI-Kompetenzpflicht seit 02.02.2025, Transparenzpflichten seit 02.08.2026
  • Betrifft auch Anwender: Wer KI nur NUTZT (z. B. ChatGPT im Vertrieb), ist „Betreiber" mit eigenen Pflichten
  • Bußgelder bis 35 Mio. € bzw. 7 % des Weltumsatzes für verbotene Praktiken
  • Für die meisten KMU relevant: Kompetenz (Art. 4), Kennzeichnung (Art. 50), Bestandsaufnahme der eingesetzten Tools

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Was bedeutet der EU AI Act für kleine Unternehmen — und ab wann gilt was?

Die für KMU wichtigsten Pflichten gelten bereits: Seit Februar 2025 müssen Mitarbeitende, die KI nutzen, ausreichend geschult sein; seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Verbotene Anwendungen betreffen die wenigsten Betriebe. Erste Aufgabe ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der genutzten Tools.

Gilt der AI Act auch, wenn wir KI nur nutzen und nichts selbst entwickeln?

Ja. Wer KI beruflich einsetzt, ist „Betreiber" im Sinn der Verordnung — mit eigenen Pflichten wie der KI-Kompetenz nach Art. 4. Die schweren Anbieter-Pflichten (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation) treffen euch als reine Nutzer dagegen nicht.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Der Rahmen reicht je nach Verstoß bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (verbotene Praktiken); für die meisten anderen Verstöße liegt die Obergrenze bei 15 Mio. € oder 3 %. Für KMU sieht die Verordnung ausdrücklich verhältnismäßige Sanktionen vor — Bußgelder ersetzen aber keine Vorbereitung.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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