AI-Act & Pflichten
KI-Beauftragter
Ein KI-Beauftragter ist die Person, die den KI-Einsatz im Unternehmen koordiniert: Tools bewerten, Regeln pflegen, Kollegen befähigen, Pflichten aus AI Act und DSGVO im Blick behalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Rolle nicht — praktisch trennt sie KI-Strategie von KI-Wildwuchs.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine gesetzliche Pflichtfigur (anders als der Datenschutzbeauftragte) — aber die Art.-4-Pflichten brauchen einen Kümmerer
- Kernaufgaben: Tool-Freigaben, KI-Richtlinie, Schulungen organisieren, Anwendungsfälle sammeln und priorisieren
- Realistisch im Mittelstand: eine bestehende Rolle mit 10–20 % Zeitanteil, kein neuer Vollzeitjob
Was ist das?
Der AI Act kennt — anders als die DSGVO mit dem Datenschutzbeauftragten — keinen Pflicht-„KI-Beauftragten". Trotzdem etabliert sich die Rolle gerade quer durch den Mittelstand, aus einem einfachen Grund: Die Pflichten (Kompetenz nach Art. 4, Kennzeichnung nach Art. 50, Bestandsaufnahme, Richtlinie) und die Chancen (Use Cases finden, Tools bewerten, Wissen verteilen) brauchen eine verantwortliche Person, sonst passiert beides nicht.
Ein guter KI-Beauftragter ist weniger Technik-Guru als Übersetzer: Er oder sie versteht die Abläufe des Betriebs, spricht mit jeder Abteilung und kann einschätzen, wo ein KI-Werkzeug wirklich Zeit spart und wo es nur Spielerei ist. Technisches Detailwissen lässt sich aufbauen — Prozessverständnis und Standing im Team nicht.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der KI-Beauftragte ersetzt weder Datenschutzbeauftragten noch IT-Leitung, sondern arbeitet mit beiden zusammen — Datenschutz prüft die rechtliche Zulässigkeit, IT die technische Integration, der KI-Beauftragte treibt Nutzen und Befähigung.
Was bringt das eurem Betrieb?
Ohne Kümmerer verläuft KI-Einführung nach immer demselben Muster: Ein paar Enthusiasten nutzen private Accounts (Schatten-KI), der Rest wartet ab, und nach einem Jahr gibt es weder messbare Erfolge noch belastbare Regeln. Mit einem KI-Beauftragten bekommt der Betrieb eine Anlaufstelle für Ideen und Fragen, einen gepflegten Werkzeugkasten freigegebener Tools und jemanden, der Erfolge sichtbar macht — die Grundlage dafür, dass aus Einzellösungen eine Linie wird.
Was kostet das?
Rechnet mit 10–20 % Arbeitszeit einer geeigneten Person plus Weiterbildung. Externe Zertifikatslehrgänge (IHK, TÜV & Co.) sind nice-to-have, kein Muss — ihr Preis hängt stark von Umfang und Anbieter ab; entscheidend ist kontinuierliches Dranbleiben, weil sich Tools und Rechtslage schnell bewegen. Genau dafür haben wir den AI READY Campus gebaut: laufende Begleitung für KI-Beauftragte mit Detailwissen zu den eigenen Systemen, monatlichem Live-Q&A und Austausch mit anderen Betrieben. Keine Rechtsberatung — wie ihr Zuständigkeiten formal regelt, klärt ihr im Zweifel mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.
Beispiel aus dem Mittelstand
Ein Logistiker mit 80 Mitarbeitenden ernennt die Leiterin der Auftragsabwicklung zur KI-Beauftragten (15 % Zeitanteil). In den ersten drei Monaten: Bestandsliste der genutzten Tools, KI-Richtlinie mit Datenschutzbeauftragtem, zwei Grundlagen-Schulungen, drei priorisierte Anwendungsfälle aus den Abteilungen. Ergebnis nach einem halben Jahr: zwei produktive KI-Workflows und ein Team, das Fragen stellt statt heimlich zu experimentieren.
Häufige Fragen
Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?
Nein — der AI Act schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Er verlangt aber Ergebnisse (geschultes Personal, Transparenz, verantwortlicher KI-Einsatz), die in der Praxis kaum jemand ohne zuständige Person erreicht. Insofern: keine Pflicht — aber als Faustregel eine faktische Notwendigkeit, sobald mehrere Abteilungen mit KI arbeiten.
Wer im Unternehmen eignet sich als KI-Beauftragter?
Jemand mit Prozessüberblick, Standing und Neugier — häufig aus Operations, Qualität oder Assistenz der Geschäftsführung. Technik-Vorwissen hilft, ist aber lernbar; wichtiger ist, dass die Person Abteilungen zum Reden bringt und Nutzen von Hype unterscheiden kann.
Was ist der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte prüft die rechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung und ist in vielen Betrieben gesetzlich vorgeschrieben. Der KI-Beauftragte ist freiwillig und gestaltet: Tools, Schulungen, Anwendungsfälle. Die beiden arbeiten zusammen, ersetzen einander aber nicht.
Quellen
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