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AI-Act & Pflichten

KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)

Die KI-Kompetenzpflicht aus Art. 4 EU AI Act verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 alle Unternehmen, die KI einsetzen, ihr Personal mit einem ausreichenden Maß an KI-Kompetenz auszustatten. Wie geschult wird, schreibt das Gesetz nicht vor — dass geschult wird, schon.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt seit 02.02.2025 für Anbieter UND Betreiber — also auch für reine KI-Nutzer
  • Kein vorgeschriebenes Zertifikat, kein Pflicht-Format: das Niveau muss zu Rolle und Einsatz passen
  • Betroffen ist jede Person, die im Auftrag des Betriebs mit KI-Systemen arbeitet — auch der Copilot-Nutzer im Büro
  • Nachweisbarkeit zählt: dokumentiert, wer wann wozu geschult wurde

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Muss ich meine Mitarbeiter für KI schulen — und wer genau?

Ja, seit dem 2. Februar 2025: alle Personen, die in eurem Auftrag KI-Systeme bedienen oder nutzen — vom Azubi mit Copilot bis zur Führungskraft, die KI-Auswertungen verwendet. Das Niveau darf und soll je nach Rolle unterschiedlich sein.

Brauchen wir ein Zertifikat für die KI-Kompetenz?

Nein. Der AI Act schreibt weder Format noch Zertifikat vor. Empfehlenswert ist, Schulungen intern zu dokumentieren (wer, wann, welche Inhalte) — das ist im Zweifel euer Nachweis, „nach besten Kräften" gehandelt zu haben.

Drohen Bußgelder, wenn wir nicht schulen?

Art. 4 selbst steht nicht im Bußgeldkatalog des AI Act; die Pflicht wirkt aber mittelbar — etwa wenn nach einem Vorfall geprüft wird, ob euer Personal angemessen vorbereitet war. Behörden und Gerichte können fehlende Kompetenz-Maßnahmen dann gegen euch werten.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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