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DSGVO & Vertrauen

Anonymisierung und Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ersetzt personenbezogene Merkmale durch einen Code, sodass eine Zuordnung nur mit getrennt aufbewahrten Zusatzinformationen möglich bleibt; Anonymisierung entfernt den Personenbezug dauerhaft. Diese Unterscheidung entscheidet, ob die DSGVO auf einen Datensatz weiter anwendbar ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen – DSGVO-Pflichten gelten unverändert weiter (Art. 4 Nr. 5 DSGVO)
  • Anonymisierte Daten fallen laut Erwägungsgrund 26 DSGVO nicht mehr unter die Verordnung
  • Faustregel: Anonymisierung ist der stärkere Schutz, aber deutlich schwerer sauber umzusetzen
  • EuGH-Urteil vom 4.9.2025 (Rs. C-413/23 P) hat die Bewertung von Pseudonymisierung zusätzlich präzisiert

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Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

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Häufige Fragen

Sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogene Daten?

In der Regel ja: Nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO bleiben pseudonymisierte Daten grundsätzlich personenbezogen, solange eine Zuordnung mit zusätzlichen Informationen möglich ist. Ob das auch gilt, wenn nur eine dritte Stelle den Schlüssel besitzt, ist rechtlich umstritten und wurde zuletzt vom EuGH (Rs. C-413/23 P, Urteil vom 4.9.2025) neu bewertet – für euren Einzelfall lohnt sich fachkundiger Rat.

Reicht das Löschen des Namens, um Daten zu anonymisieren?

Nein, das reicht in der Regel nicht aus. Nach Erwägungsgrund 26 DSGVO zählen alle Mittel, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung genutzt werden könnten – also auch Kombinationen aus Alter, Ort, Beruf oder anderen Merkmalen, über die eine Person indirekt wieder erkennbar wird.

Müsst ihr Kundendaten anonymisieren, bevor ihr sie in ChatGPT oder ein anderes KI-Tool eingebt?

Eine pauschale Pflicht dazu gibt es nicht, nach unserer Erfahrung ist es aber die sicherste Faustregel für sensible Kunden- oder Personaldaten. Ohne Anonymisierung braucht ihr für den Einsatz personenbezogener Daten in Cloud-KI-Tools in der Regel einen wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter.

Was ist der Unterschied zu Verschlüsselung?

Verschlüsselung macht Daten für Unbefugte unlesbar, ist aber mit dem passenden Schlüssel jederzeit umkehrbar – rechtlich zählt sie nicht automatisch als Anonymisierung. Pseudonymisierung ersetzt gezielt identifizierende Merkmale durch ein Kennzeichen und trennt die Zuordnungsinformation organisatorisch ab, bleibt aber laut Art. 4 Nr. 5 DSGVO personenbezogen.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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