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AI-Act & Pflichten

Urheberrecht und KI

Urheberrecht und KI regelt, ob urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen und wem die Rechte an KI-generierten Ergebnissen zustehen. Relevant wird das Thema, sobald ein Unternehmen eigene Inhalte veröffentlicht oder generative KI-Tools einsetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 44b UrhG erlaubt KI-Training mit geschützten Werken, wenn kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt vorliegt.
  • EU AI Act Art. 53: GPAI-Anbieter müssen seit 2.8.2025 Urheberrechts-Policy & Trainingsdaten-Zusammenfassung veröffentlichen.
  • Rein KI-generierte Inhalte ohne menschlichen Schöpfungsanteil sind meist nicht urheberrechtlich geschützt (Faustregel).
  • Ob die TDM-Schranke KI-Training generell deckt, ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (Einschätzung).

Was ist das?

Was bringt das im Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Darf ich urheberrechtlich geschützte Texte für das Training einer eigenen KI nutzen?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 44b UrhG: Die Werke müssen rechtmäßig zugänglich sein, und es darf kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt des Rechteinhabers vorliegen. Ob diese TDM-Schranke das Training generativer KI-Modelle in jedem Fall deckt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Wem gehören die Rechte an Texten oder Bildern, die eine KI erstellt hat?

Rein KI-generierte Inhalte ohne nennenswerten menschlichen Schöpfungsanteil sind nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Wer eigene kreative Leistung einbringt, etwa durch Auswahl, Bearbeitung oder Komposition, kann daran eigene Schutzrechte erwerben.

Wie kann mein Unternehmen eigene Inhalte vor der Nutzung für KI-Training schützen?

Über einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt, wie ihn § 44b Abs. 3 UrhG vorsieht – in der Praxis häufig über die robots.txt-Datei der Website umgesetzt. Ohne diesen Vorbehalt dürfen frei zugängliche Inhalte grundsätzlich für Text und Data Mining genutzt werden.

Haftet mein Unternehmen, wenn ein KI-Tool urheberrechtlich geschütztes Material ausgibt?

Das Risiko liegt in der Regel bei demjenigen, der den KI-Output veröffentlicht oder kommerziell nutzt, nicht automatisch beim KI-Anbieter. Nach unserer Erfahrung empfiehlt sich deshalb eine Prüfung auffällig langer, wörtlicher KI-Ausgaben vor der Veröffentlichung.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für den Einzelfall klärt die eigene Rechts- oder Datenschutzberatung.

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