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AI-Act & Pflichten

GPAI (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck)

GPAI bezeichnet KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa große Sprachmodelle, die ein breites Aufgabenspektrum abdecken und in viele Anwendungen integrierbar sind. Der EU AI Act verpflichtet deren Anbieter zu besonderen Dokumentations- und Transparenzpflichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2. August 2025 gelten für GPAI-Anbieter vier Basis-Pflichten nach Art. 53 EU AI Act.
  • Ab einer Trainingsrechenleistung über 10^25 FLOPs gilt ein Modell als 'systemisches Risiko' (Art. 51).
  • Volle Durchsetzung durch die EU-Kommission ab 2. August 2026, Bestandsmodelle haben bis 2. August 2027 Zeit.
  • Pflichten richten sich an Modell-Anbieter (z. B. OpenAI, Google), nicht direkt an die meisten Tool-Nutzer.

Was ist das?

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Häufige Fragen

Ist ChatGPT ein GPAI-Modell?

Ja, große Sprachmodelle wie die GPT-Modellreihe gelten als GPAI im Sinne des EU AI Act, da sie für ein breites Aufgabenspektrum trainiert und in viele Anwendungen integriert werden. Ob ein konkretes Modell zusätzlich als 'systemisches Risiko' eingestuft ist, hängt vom Trainingsaufwand und einer eigenen Einstufung ab.

Muss mein Unternehmen Pflichten nach Art. 53 EU AI Act erfüllen?

In der Regel nicht – die Pflichten richten sich an die Anbieter der GPAI-Modelle selbst, nicht an Unternehmen, die ein darauf basierendes Tool lediglich nutzen. Wird ein GPAI-Modell jedoch in eine eigene Hochrisiko-Anwendung integriert, können zusätzliche Pflichten für das Gesamtsystem entstehen.

Was passiert, wenn ein Modell als 'systemisches Risiko' gilt?

Dann gelten nach Art. 55 EU AI Act zusätzliche Pflichten wie Modellbewertungen, Angriffstests und die Meldung schwerwiegender Vorfälle an das EU-KI-Büro. Betroffen sind bislang nur wenige, besonders leistungsstarke Modelle oberhalb der Rechenleistungsschwelle von 10^25 FLOPs.

Seit wann gelten die GPAI-Pflichten?

Die Basis-Pflichten aus Art. 53 EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Die volle Durchsetzung durch die EU-Kommission beginnt nach einer Übergangsfrist ab 2. August 2026; für Modelle, die schon vorher am Markt waren, läuft die Frist bis 2. August 2027.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für den Einzelfall klärt die eigene Rechts- oder Datenschutzberatung.

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