AI-Act & Pflichten
GPAI (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck)
GPAI bezeichnet KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa große Sprachmodelle, die ein breites Aufgabenspektrum abdecken und in viele Anwendungen integrierbar sind. Der EU AI Act verpflichtet deren Anbieter zu besonderen Dokumentations- und Transparenzpflichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2. August 2025 gelten für GPAI-Anbieter vier Basis-Pflichten nach Art. 53 EU AI Act.
- Ab einer Trainingsrechenleistung über 10^25 FLOPs gilt ein Modell als 'systemisches Risiko' (Art. 51).
- Volle Durchsetzung durch die EU-Kommission ab 2. August 2026, Bestandsmodelle haben bis 2. August 2027 Zeit.
- Pflichten richten sich an Modell-Anbieter (z. B. OpenAI, Google), nicht direkt an die meisten Tool-Nutzer.
Was ist das?
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) sind nach EU AI Act Modelle, die mit großen Datenmengen trainiert wurden, ein breites Spektrum an Aufgaben kompetent erfüllen und in viele unterschiedliche Anwendungen integriert werden können – unabhängig davon, wie sie später vermarktet werden. Große Sprachmodelle wie GPT oder Llama sind typische Beispiele: Sie wurden nicht für einen einzigen Zweck trainiert, sondern lassen sich für Texterstellung, Übersetzung oder Kundenservice einsetzen – vergleichbar mit einem Mehrzweckwerkzeug statt einem Spezialgerät für eine einzelne Fertigungsaufgabe.
Der EU AI Act unterscheidet zwischen gewöhnlichen GPAI-Modellen und solchen mit 'systemischem Risiko'. Nach Art. 51 gilt diese schärfere Einstufung, wenn ein Modell über Fähigkeiten mit hohem Wirkungsgrad verfügt – vermutet wird dies, sobald die kumulierte Trainingsrechenleistung mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen (FLOPs) überschreitet. Diese Schwelle betrifft bislang nur eine Handvoll der leistungsstärksten Modelle weltweit, nicht die breite Masse der am Markt verfügbaren KI-Tools.
Für Anbieter von GPAI-Modellen gelten seit dem 2. August 2025 vier Basis-Pflichten nach Art. 53: technische Dokumentation, Informationsweitergabe an nachgelagerte Anbieter, eine Urheberrechts-Policy und eine veröffentlichte Zusammenfassung der Trainingsdaten. Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlich schärferen Pflichten nach Art. 55, etwa Modellbewertungen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Diese Pflichten richten sich in erster Linie an die Modell-Anbieter selbst, nicht an Unternehmen, die solche Modelle lediglich in Form von Chatbots oder Assistenten nutzen.
Was bringt das im Betrieb?
Für die meisten mittelständischen Betriebe sind die Pflichten aus Art. 53 EU AI Act kein direktes Thema – sie zählen rechtlich als Betreiber oder nachgelagerte Anbieter, nicht als GPAI-Anbieter. Relevant wird der Begriff trotzdem bei der Auswahl von KI-Tools: Wer ein neues System einführt, sollte wissen, auf welchem GPAI-Modell es basiert und ob der Anbieter die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Das hilft bei zwei Dingen: erstens bei der Einschätzung, ob ein Tool auf einem dokumentierten Modell beruht oder auf einer undurchsichtigen Blackbox. Zweitens bei der Frage, ob ein geplanter Anwendungsfall – etwa ein GPAI-Modell in der Bewerber-Vorauswahl – zusätzlich als Hochrisiko-KI-System eingestuft wird und damit weitere Pflichten auslöst. Wer das frühzeitig klärt, vermeidet Nacharbeit bei Verträgen und Dokumentation.
Was kostet das?
Die eigentlichen Compliance-Kosten für GPAI-Pflichten tragen die Modell-Anbieter – für ein mittelständisches Unternehmen als Nutzer entstehen in der Regel keine direkten Pflichten nach Art. 53. Der Aufwand liegt stattdessen in der Prüfung: Welches Modell steckt im eingesetzten Tool, liegt eine Dokumentation für nachgelagerte Anbieter vor, und wird das Modell in einem Hochrisiko-Kontext eingesetzt?
Diese Prüfung lässt sich nach unserer Erfahrung meist mit wenigen Stunden Recherche oder im Rahmen eines bestehenden KI-Readiness-Checks erledigen. Als Teil eines größeren Vorhabens bietet AI READY das erste KI-System zum Festpreis ab 3.500 €, in dem solche Compliance-Fragen zur eingesetzten Modellbasis mit abgeklärt werden.
Beispiel aus dem Mittelstand
Ein Personaldienstleister mit 30 Mitarbeitenden plant, ein KI-gestütztes Tool zur Vorsortierung von Bewerbungen einzuführen. Das Tool basiert auf einem großen Sprachmodell (GPAI) eines externen Anbieters. Vor der Einführung prüft die Geschäftsführung zwei Dinge: Erstens, ob der Anbieter die nach Art. 53 geforderten technischen Informationen zum Modell bereitstellt. Zweitens, ob die Bewerbervorauswahl als Hochrisiko-Anwendung nach Anhang III des EU AI Act gilt – was zusätzliche Pflichten auslösen würde. Erst nach dieser Klärung entscheidet sich das Unternehmen für einen Anbieter, der beide Punkte dokumentiert nachweisen kann.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT ein GPAI-Modell?
Ja, große Sprachmodelle wie die GPT-Modellreihe gelten als GPAI im Sinne des EU AI Act, da sie für ein breites Aufgabenspektrum trainiert und in viele Anwendungen integriert werden. Ob ein konkretes Modell zusätzlich als 'systemisches Risiko' eingestuft ist, hängt vom Trainingsaufwand und einer eigenen Einstufung ab.
Muss mein Unternehmen Pflichten nach Art. 53 EU AI Act erfüllen?
In der Regel nicht – die Pflichten richten sich an die Anbieter der GPAI-Modelle selbst, nicht an Unternehmen, die ein darauf basierendes Tool lediglich nutzen. Wird ein GPAI-Modell jedoch in eine eigene Hochrisiko-Anwendung integriert, können zusätzliche Pflichten für das Gesamtsystem entstehen.
Was passiert, wenn ein Modell als 'systemisches Risiko' gilt?
Dann gelten nach Art. 55 EU AI Act zusätzliche Pflichten wie Modellbewertungen, Angriffstests und die Meldung schwerwiegender Vorfälle an das EU-KI-Büro. Betroffen sind bislang nur wenige, besonders leistungsstarke Modelle oberhalb der Rechenleistungsschwelle von 10^25 FLOPs.
Seit wann gelten die GPAI-Pflichten?
Die Basis-Pflichten aus Art. 53 EU AI Act gelten seit dem 2. August 2025. Die volle Durchsetzung durch die EU-Kommission beginnt nach einer Übergangsfrist ab 2. August 2026; für Modelle, die schon vorher am Markt waren, läuft die Frist bis 2. August 2027.
Quellen
Verwandte Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für den Einzelfall klärt die eigene Rechts- oder Datenschutzberatung.
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