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Grundbegriffe

Human-in-the-Loop

Human-in-the-Loop (HITL) ist ein Kontrollprinzip, bei dem eine Person KI-Ergebnisse vor ihrer Wirksamkeit prüft, korrigiert oder freigibt. Für Hochrisiko-KI-Systeme schreibt die EU-KI-Verordnung diese menschliche Aufsicht verbindlich vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 14 EU-KI-Verordnung verlangt wirksame menschliche Aufsicht für Hochrisiko-KI-Systeme
  • Pflicht gilt nach Art. 113 gestaffelt – nicht ab Inkrafttreten, sondern in mehreren Stufen
  • Bei biometrischer Fernidentifizierung sieht die Verordnung eine Bestätigung durch mind. zwei Personen vor
  • Faustregel: Kontrollpunkt dort einbauen, wo KI-Ergebnisse Geld bewegen oder nach außen gehen

Was ist das?

Was bringt das eurem Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Ist Human-in-the-Loop gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, für Hochrisiko-KI-Systeme nach der EU-KI-Verordnung: Artikel 14 verlangt wirksame menschliche Aufsicht, die Anwendungsfristen ergeben sich gestaffelt aus Artikel 113. Für KI-Anwendungen außerhalb der Hochrisiko-Kategorie gibt es keine vergleichbare gesetzliche Pflicht, nach unserer Erfahrung empfiehlt sich HITL aber überall dort, wo Fehler teuer werden.

Was ist der Unterschied zwischen Human-in-the-Loop und Human-on-the-Loop?

Beim Human-in-the-Loop gibt eine Person jeden kritischen Schritt vor der Ausführung frei, beim Human-on-the-Loop überwacht sie den laufenden Betrieb und greift nur bei Auffälligkeiten ein. Die erste Variante bremst stärker, bietet aber mehr Kontrolle; die zweite erlaubt mehr Automatisierung bei höherem Vertrauen in das System.

Wo sollte man Human-in-the-Loop einsetzen?

Nach unserer Erfahrung dort, wo KI-Ausgaben direkt Geld bewegen, nach außen gehen oder Personen betreffen, etwa bei Zahlungen, Vertragsklauseln oder Personalentscheidungen. Bei internen Entwurfsaufgaben ohne unmittelbare Wirkung reicht oft eine Stichprobenkontrolle.

Macht Human-in-the-Loop eine KI automatisch sicher?

Nein. Die Aufsicht wirkt nur, wenn die prüfende Person tatsächlich kritisch bleibt. Artikel 14 der EU-KI-Verordnung bezeichnet dieses Risiko ausdrücklich als „Automatisierungsbias“ und verlangt, dass Aufsichtspersonen sich dessen bewusst bleiben.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für euren Einzelfall klärt ihr mit eurer Rechts- oder Datenschutzberatung.

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