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AI-Act & Pflichten

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)

Artikel 5 der EU-KI-Verordnung verbietet acht KI-Praktiken mit inakzeptablem Risiko EU-weit und ausnahmslos, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Ein Verstoß fällt in die höchste Sanktionsstufe der Verordnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Acht KI-Praktiken EU-weit verboten (Art. 5 KI-VO), ohne Ausnahme oder Übergangsfrist
  • Verbote gelten seit 2. Februar 2025 (Quelle: Bundesnetzagentur)
  • Höchste Bußgeldstufe der KI-VO: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3)
  • Verbotsvoraussetzungen sind kumulativ – jede Praktik erfordert eine Einzelfallprüfung

Was ist das?

Was bringt das im Betrieb?

Was kostet das?

Beispiel aus dem Mittelstand

Häufige Fragen

Gilt das Verbot auch für Unternehmen, die ein KI-Tool nur nutzen, aber nicht selbst entwickeln?

Ja. Art. 5 richtet sich an Anbieter und Betreiber gleichermaßen – wer ein verbotenes System im eigenen Betrieb einsetzt, trägt die Verantwortung mit, unabhängig davon, wer es entwickelt hat.

Was passiert bei einem Verstoß gegen Art. 5?

Verstöße gegen Art. 5 fallen in die höchste Bußgeldstufe der KI-Verordnung: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher liegt (Art. 99 Abs. 3 KI-VO). Diese Stufe gilt ausschließlich für verbotene Praktiken – andere Pflichtverstöße werden niedriger sanktioniert.

Ist Emotionserkennung durch KI generell verboten?

Nein, nur in zwei Kontexten: am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Medizinische oder sicherheitsbezogene Anwendungen bleiben ausgenommen – welche Anwendung konkret darunterfällt, ist laut Bundesnetzagentur im Einzelfall zu prüfen.

Reicht es, wenn ein KI-System nur eines von mehreren Verbotsmerkmalen erfüllt?

Nein. Die Voraussetzungen eines Verbots nach Art. 5 müssen laut Bundesnetzagentur kumulativ vorliegen, und jeder Fall erfordert eine individuelle Prüfung der konkreten Umstände. Ein System, das nur einzelne Merkmale einer verbotenen Praktik aufweist, fällt nicht automatisch unter das Verbot.

Quellen

Verwandte Begriffe

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für den Einzelfall klärt die eigene Rechts- oder Datenschutzberatung.

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Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 EU AI Act einfach erklärt